Wir bitten um Dein Verständnis, dass unsere Brote von der Rückgabe ausgeschlossen sind, da es sich um Waren mit kurzer Haltbarkeitsdauer handeln (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Wir empfehlen Dir, unsere Brote zeitnah nach Erhalt zu verzehren (1-3 Tage) oder in Scheiben geschnitten einzufrieren. Die eingefrorenen Scheiben können bei Bedarf über Nacht zum Auftauen rausgelegt oder direkt getoastet/aufgebacken werden.